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Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler

Seit Jahren wurde sie etwa von den ehemaligen Arbeitsministerinnen Ursula von der Leyen und Andrea Nahles gefordert, nun soll 2019 die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler kommen. Die Pflicht zur privaten Vorsorge fürs Alter gilt für alle selbstständig arbeitenden Berufstätigen, die bisher noch nicht für das Alter vorsorgen.

Ziel dieses Gesetzes ist es vor allem, die Altersarmut gerade in dieser speziellen Personengruppe zu senken und auch den Verantwortungsbereich in die eigenen Hände und nicht in den der Gemeinschaft zu legen. Arbeitsminister Heil plant Ende des Jahres ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Die verpflichtende Altersvorsorge soll dabei freundlich für Existenzgründer ausgestaltet sein.

Mit Inkrafttreten der neuen Regelung müssen alle selbstständig arbeitenden Menschen künftig zwischen

  • der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV),
  • der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und
  • einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Rechtsanwälte)

wählen. Die gewählte Vorsorgeform muss nach den Vorstellungen von Heil insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen.

 

Gefahr: Altersarmut – Drei Millionen Selbstständigen sorgen nicht fürs Alter vor

In Deutschland seien drei Millionen Selbstständige im Alter nicht abgesichert, sagte der Minister zur Begründung. Auch für sie müsse gelten, „dass man nach einem Leben harter Arbeit abgesichert ist.“ Deshalb sollten sie künftig entweder Mitglied in einem Versorgungswerk oder durch die sogenannte Rürup-Rente abgesichert sein oder in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten.

Die Politik hat schon lange eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige angestrebt. Während die Pläne der ehemaligen Arbeitsministerin Andrea Nahles eher vage blieben, sah ihre Vorgängerin Ursula von der Leyen eine konkrete Ausgestaltung der Vorsorgepflicht vor.

Demnach wären Selbstständige und Freiberufler, die noch nicht in eine private Altersvorsorge investiert haben, zwangsverpflichtet gewesen, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dies hätte alle Menschen betroffen, die nicht nur vorübergehend ihre selbstständige beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit ausüben und dabei ein Einkommen von mehr als 400 Euro im Monat erzielen.

Hätten sich die Pläne durchgesetzt, wären alle selbstständig arbeitenden Menschen, die noch keine 30 Jahre alt sind, von der Versicherungspflicht betroffen gewesen, ebenso wie alle, die nach Inkrafttreten eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen hätten. Selbstständig arbeitende Menschen zwischen 30 und 50 Jahren hätten die Wahl zwischen privater Altersvorsorge und gesetzlicher Rentenversicherung gehabt. Selbstständige über 50 Jahren wären hingegen nicht zu Vorsorgemaßnahmen verpflichtet gewesen.

 

Wie genau die aktuellen Pläne von Heil aussehen, etwa mit Blick auf Altersgrenzen und Ausnahmen für Existenzgründer, werden die kommenden Monate zeigen.

Sie sind Selbständig oder Freiberufler und sind sich unsicher was Sie tun sollten? Wenden Sie sich gerne mit ihren Fragen an uns. Wir helfen Ihnen gerne.

 

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