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Die vermögensverwaltende GmbH: Vor- und Nachteile der „Spardosen-GmbH“

Man kennt es aus den Medien. Die großen Gesellschaften wie AMAZON, Facebook oder Google schaffen es durch ihre wirren Firmenkonstrukte Steuernzahlungen in Milliardenhöhe zu umgehen. Ganz so einfach ist es für Gutverdienende bzw. Vermögende dann doch nicht Steuern zu sparen. Trotzdem gibt es die Möglichkeit über eine  vermögensverwaltende Gesellschaft die Steuerlast zu reduzieren.

Eine vermögensverwaltende Gesellschaft kann viele Rechtsformen haben. Die GmbH ist zum Beispiel eine davon. Nachfolgend erklären wir Ihnen, was eine vermögensverwaltende GmbH ist, für wen sie sich eignet und welche Vor- und Nachteile die vermögensverwaltende GmbH haben kann.

 

Eine vermögensverwaltende GmbH kann zwei unterschiedliche Formen annehmen. Zum einen kann es sich um die Einbringung von privatem Vermögen in die Gesellschaft handeln, zumeist in Form von Aktien, ETFs, Anleihen oder Immobilien. Zum anderen können direkte Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft (KG), GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder anderen Gesellschaftsformen in einer Muttergesellschaft (Holding) zusammengefasst werden.

 

Vermögensverwaltende GmbH

Mit der Gründung von einer GmbH haben Sie als GmbH-Gesellschafter die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen auf ihr Privatvermögen anzuwenden, indem sie dieses ganz oder zum Teil in eine vermögensverwaltende GmbH übertragen. Dieses Steuerkonstrukt wird oftmals auch als „Spardosen-GmbH“ bezeichnet.

In der Praxis hat eine vermögensverwaltende GmbH drei Ausprägungen:

  • Die „Spardosen-GmbH“ für größere Investmentdepots
  • Die Immobilien-GmbH
  • Die Beteiligungs-GmbH für größere Unternehmensbeteiligungen

 

 

Hat man als Privatperson ein größeres Vermögen in Aktien, Fonds oder ETFs investiert, so empfiehlt sich die vermögensverwaltende GmbH für Investmentdepots. Zwar ist man in diesem Konstrukt für die laufenden Dividendenzahlungen nicht von der Steuerpflicht befreit werden. Allerdings sind Kursgewinne durch das Handeln der Wertpapiere auch bei einer niedrigeren Beteiligungsquote steuerfrei, mit lediglich 5% nicht abziehbaren Betriebsausgaben zu versteuern. Gesellschafter mit Investmentdepots im sechsstelligen Bereich, die häufig umgeschichtet werden, können hierbei enorm von dieser Gesellschaftsform profitieren und müssen keine Abgeltungssteuer abführen.

 

Die Gründe für die Gründung einer Immobilien-GmbH liegen in erster Linie bei dem Ausnutzen der erweiterten Gewerbesteuer-Kürzung, so dass auf die Gewinne dieser GmbH-Form nur Steuern für Körperschaftsteuer (15%) und Solidaritätszuschlag anfallen. GmbH-Gesellschafter, welche im Privatbereich einen hohen Steuersatz haben, können so die Immobilien-Rendite vom persönlichen Steuersatz entkoppeln und bis zu 20% sparen.

 

Eine Beteiligungsgesellschaft oder Holding GmbH, die in Unternehmensbeteiligungen von mehr als 10% (für Körperschaftsteuerzwecke) bzw. 15% (für Gewerbesteuer) investiert ist, profitiert von dem so genannten Schachtelprivileg (§ 8b Abs. 4 KStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG). Die Vorschrift besagt, dass Dividenden bzw. die Gewinnausschüttungen der Beteiligungen an diese Gesellschaften steuerfrei sind. Lediglich 5% nicht abziehbare Betriebsausgaben müssen versteuert werden, das entspricht einer noch nicht mal 2%igen Steuerbelastung auf die Bezüge.

 

 

Für wen lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH?

 

Grundsätzlich muss dies von Person zu Person individuell geprüft werden. Es lässt sich aber grob sagen, dass bei einem Vermögen von mindestens 200.000,00 €, welches in Aktien, Fonds oder ETFs investiert ist und laufende Einkünften von mindestens 60.000 € pro Jahr die vermögensverwaltende GmbH eine Möglichkeit sein könnte langfristig Steuern zu sparen und Vermögen aufzubauen. Der Vorteil besteht insbesondere in der dauerhaften Thesaurierung der Kapitalerträge. Das bedeutet, dass die erwirtschafteten Gewinne des Unternehmens nicht ausgeschüttet, sondern als Gewinnrücklagen einbehalten werden. Diese werden wiederum zur Finanzierung des Unternehmens verwendet.

Das Einbringen von Privatvermögen in eine vermögensverwaltende GmbH ist auch im Zusammenhang mit der Planung langfristiger Vermögensübertragung sinnvoll. Diese Art der Vermögensübertragung ist einfacher als eine sukzessive Übermittlung von Immobilien, Aktien oder anderen Wertpapieren.

 

 

Die Vorteile der vermögensverwaltenden GmbH

 

Die Gründe für die Gründung der GmbH zur Vermögensverwaltung sind vielschichtig. Einige nutzen diese Form als Familien-GmbH, um später Ihre Kinder an der GmbH zu beteiligen. Diese Art der Übertragung ist leichter, als die Stückchenweise Übertragung von einzelnen Immobilien und Aktien.

Steuerpflichtige Personen mit einem hohen Steuersatz und einem Privatvermögen mindestens im sechsstelligen Bereich, können von der vermögensverwaltenden GmbH in steuerlicher Hinsicht profitieren, wenn sie ihr Privatvermögen oder Teile aus diesem in die Gesellschaft einbringen.

Auch die Haftungsgründe spielen auch manchmal eine Rolle. In diesem Fall soll das wirklich private Vermögen bzw. der Lebensstandard geschützt werden. Beispielsweise die eigene Villa. Die ertragsbringenden Vermögensteile und Risikobeteiligungen werden dann in der GmbH gebündelt. Damit soll verhindert werden, dass etwas schief läuft, auch das eigene Haus, die Altersvorsorge und vielleicht auch das Boot oder Auto weg ist.

Aber natürlich spielen auch die steuerlichen Aspekte eine wichtige Rolle. Je nach Ausführungen können so Steuerarten umgangen und Steuerzahlungen reduziert werden. Dies führt dazu, dass bei einer richtigen Nutzung das Vermögen schneller wachsen kann.

 

 

Die Nachteile der vermögensverwaltenden GmbH

 

Ein wesentlicher Nachteil sind die verwaltenden Kosten von einem solchen Konstrukt. Hierzu kommen Grundkosten wie Jahresabschluss, Steuerberatung oder Gründungskosten der GmbH. Dazu kommen auch Beiträge an die Industrie- und Handelskammer (IHK) und es kann auch vorkommen, dass einige Angebote, welche als Privatperson noch möglich waren, nun als Unternehmen nicht mehr zu realisieren sind (z.B. kostenlose Depots).

Es ist auch wichtig zu verstehen, dass das eingebrachte Kapital aus rechtlicher Sicht nicht mehr der eigentlichen Privatperson gehört, sondern zum Betriebsvermögen wird. Es muss sich also gegenüber der GmbH wie eine unbeteiligte Person verhalten werden, da ansonsten der Verdacht von verdeckten Gewinnausschüttungen oder Einlagen aufkommen könnte. Vor allem mit diesem Punkt haben die meisten Gesellschafter Probleme. Bei einer „Entnahme“ fällt Kapitalertragsteuer an. Jedoch können Sie sich selbst ein Gehalt zahlen, welches die Steuerbelastung der GmbH vermindert, jedoch ist die Anstellung als Mini-Jobber nicht möglich.

Zudem besteht immer das Risiko, dass zwischen dem Schließen des Notarvertrages und der Eintragung ins Handelsregister ein langer Zeitraum liegt, in welcher die GmbH als sogenannte Vorgesellschaft gilt. Sollte die GmbH in dieser Zeit vermögensverwaltende Tätigkeiten ausüben, die über die Vorbereitungshandlungen hinausgehen, ist die GmbH zur Abführung der Gewerbesteuer verpflichtet.

Auch sollten Sie darüber informiert sein, dass auch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger Pflicht ist. Somit ist Ihr Vermögen im Bundesanzeiger einsehbar, worauf auch Freunde oder Nachbarn Zugriff haben.

 

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Spardosen-GmbH eine gute Möglichkeit bietet durch kontinuierlichen Vermögensaufbau eine Optimierung z.B. der eigenen Altersvorsorge bzw. der Familienabsicherung zu erreichen, wenn man mit den Rahmenbedingungen leben kann.

Gerne beraten wir Sie zu dem Thema individuell und unabhängig. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt.

 

 

Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass die auf unserer Seite veröffentlichten Informationen von unseren Experten mit größter Sorgfalt verfasst und überprüf wurden. Dennoch können wir nicht dauerhaft für die Richtigkeit garantieren, da Gesetze und Regelungen einem stetigen Wandel unterworfen sind. Wir übernehmen keinerlei Haftung für entstandene Schäden bei Fehlern in den Texten oder Falschaussagen.

Wir weisen des Weiteren darauf hin, dass wir keine Steuerberater sind und auch nicht steuerberatend tätig werden dürfen. Wir arbeiten aber in diesem Feld eng mit einigen Kanzleien zusammen und entwerfen gemeinsam Konzepte für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften.

 

 

 

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